Kontakt zu LJS Gerüstbau
Wir beraten Sie gern persönlich.
LJS Gerüstbau
Am Baumesrain 7
37269 Eschwege
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag
08:00 – 16:30 Uhr
Samstag, Sonntag
geschlossen
Unverbindliche Anfrage
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Häufig gestellte Fragen an LJS Gerüstbau
Benötige ich für das Aufstellen eines Gerüsts eine Genehmigung?
Das hängt davon ab, wo das Gerüst steht. Auf öffentlichen Flächen (z. B. Gehwegen, Straßenrändern) ist eine Genehmigung erforderlich. Diese beantragen wir für Sie beim zuständigen Amt – inklusive Beschilderung, Verkehrssicherung und Dokumentation. Steht das Gerüst auf privatem Grund, ist in der Regel keine Genehmigung nötig. LJS Gerüstbau kümmert sich für Sie um alle behördlichen Abläufe.
Wer übernimmt die behördliche Abwicklung und Beschilderung?
Das erledigen wir für Sie. Von der Antragstellung über die Verkehrsabsicherung bis hin zur behördlichen Abnahme erhalten Sie bei LJS Gerüstbau alles aus einer Hand. Wir übernehmen Genehmigungen, Absperrungen, Beschilderung, Dokumentation und die Gerüstabnahme durch befähigte Personen – sicher, schnell und zuverlässig.
Wie schnell erhalte ich ein Angebot von LJS Gerüstbau?
In der Regel innerhalb von 1–2 Werktagen. Schicken Sie uns einfach Bilder des Gebäudes oder der Baustelle – ein Vor-Ort-Termin ist meist nicht nötig. Durch unsere jahrzehntelange Erfahrung kalkulieren wir präzise und erstellen Festpreisangebote, auf die Sie sich verlassen können.
Warum ist keine Vor-Ort-Besichtigung erforderlich?
Unsere Erfahrung aus über 30 Jahren ermöglicht uns eine sehr genaue Einschätzung anhand von Fotos. Sie profitieren von einer schnellen Angebotserstellung, ohne Zeitverlust oder zusätzliche Termine. Auf Wunsch kommen wir natürlich auch persönlich vorbei – besonders bei komplexen Projekten oder Sonderkonstruktionen.
Wann ist ein Gerüst erforderlich?
Ein Gerüst wird immer dann benötigt, wenn Arbeiten über 3 Meter Höhe durchgeführt werden. Typische Beispiele:
- Fassadensanierung oder Außenputzarbeiten
- Dach- oder Photovoltaik-Montage
- Fenster- und Balkonsanierungen
- Neubauten, Umbauten oder Anstricharbeiten.
LJS Gerüstbau liefert das passende System für jede Anwendung – vom Fassadengerüst über Dachfangschutz bis zu Fluchttreppentürmen.
Wer nimmt das Gerüst ab?
Die Abnahme erfolgt bei LJS Gerüstbau ausschließlich durch befähigte und geprüfte Fachkräfte. Sie dokumentieren die Sicherheit des Gerüsts nach den aktuellen DIN-Vorschriften. Erst nach der Freigabe darf das Gerüst genutzt werden. Der Prüfbericht wird direkt am Gerüst sichtbar angebracht.
Was passiert, wenn keine Genehmigung vorliegt?
Gerüste auf öffentlichem Grund ohne Genehmigung können zu Bußgeldern, Baustopps oder Haftungsproblemen führen. Versicherungen verweigern in solchen Fällen oft die Zahlung. Mit LJS Gerüstbau sind Sie auf der sicheren Seite – wir übernehmen die gesamte Genehmigungsabwicklung für Sie.
Welche Vorteile bietet mir LJS Gerüstbau?
LJS Gerüstbau ist Ihr zuverlässiger Partner für Gerüstbau. Wir sind seit 1992 für Sie gut gerüstet.
- Schnelle, präzise Festpreisangebote – aus der Grundlage von Ihren Fotos
- Genehmigungen, Beschilderung & Dokumentation inklusive
- Fachgerechter Aufbau und sichere Abnahme
- Termintreue und Flexibilität bei jeder Baustelle
- Über 30 Jahre Erfahrung im Gerüstbau
